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TÄTIGKEITSBEREICH


Architekturleistungen

Wir bieten Ihnen die kompletten Architektenleistung an, d.h. vom ersten Konzept bis zur letzten Rechnung stehen wir Ihnen als kompetenter Fachmann zur Seite. Selbstverständlich bieten wir Ihnen  auch gerne Teilleistungen entsprechend Ihren Wünschen oder baulichen Erfordernissen an.

Die Leistungen im Einzelnen:
(Die Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert.)

  • Das erste Gespräch zum Kennenlernen (natürlich unverbindlich und kostenlos)

  • Die Vorentwurfsplanung (Lph 1+2): Hier werden die Vorstellungen des Bauherrn fixiert und erste Skizzen erstellt. Der Kostenrahmen wird grob abgesteckt und dokumentiert. Varianten werden durchgespielt.
  • Die Entwurfsplanung (Lph 3): Die favorisierte Vorentwurfsplanung wird weiterentwickelt und bekommt grafisch Gestalt. Dieses wird dreidimensional mit Hilfe von CAD-Programmen (Computer added design) am PC dargestellt. Die Baukosten werden präzesiert.
  • Die Genehmigungsplanung (Lph 4): Der abgestimmte Entwurf erhält alle Informationen, die für die Baugenehmigung erforderlich sind. Berechnungen und Beschreibungen ergänzen den Bauantrag.
  • Die Ausführungsplanung (Lph 5): Die so genannte Werkplanung wird in einem größeren Maßstab erarbeitet und enthält alle Details zur Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle.
  • Die Ausschreibung der Bauleistungen (Lph 6): Hierbei werden einzelne Leistungsverzeichnisse aller Bauarbeiten (von den Rohbauarbeiten bis zu den Teppichbodenarbeiten) erstellt und verschiedenen Handwerksunternehmen zugesandt.
  • Die Vergabe der Bauleistungen (Lph 7): Die eingeholten Angebote werden von uns ausgewertet. Ein Preisspiegel, aus dem der günstigste Anbieter hervor geht, wird erstellt und die Aufträge werden mit entsprechenden Bauverträgen vergeben. Die Baukosten werden anhand der Angebote berechnet.
  • Die Objektüberwachung (auch Bauleitung genannt) (Lph 8): Die Bauausfüh- rungen der einzelnen Handwerker werden von uns angewiesen und regelmäßig überwacht. Eingehende Rechnungen werden geprüft und zwecks Anweisung an den Bauherrn übermittelt. Es erfolgt ständig eine Baukostenkontrolle. Die tatsächlichen Baukosten können nun festgestellt werden.
  • Die Nacharbeit (Lph 9): Diese besteht i.d.R. aus der evtl. Mängelbeseitigung und der Erstellung von Revisionsunterlagen und Dokumentationen.
     

Zur Erstellung eines Bauantrags sind somit die Leistungsphasen (Lph) 1-4 erforderlich. Hierfür können wir Ihnen auch bei kleineren Bauvorhaben ein pauschales Honorarangebot erstellen.
Die Bauausführung besteht i.d.R. aus den Lph 5-8 bei größeren bzw. komplizierteren Bauvorhaben oder aus den Lph 6-8 bei kleineren Bauvorhaben.  Ebenfalls ist die Beauftragung von Teilleistungen (auch nach Zeitaufwand) möglich. Wir erstellen Ihnen hierfür gerne ein unverbindliches Honorarangebot.
 

Sachverständigentätigkeit für den Schall- u. Wärmeschutz

Der staatlich anerkannte Sachverständige (SV) für Schall und Wärmeschutz wird bei größeren Bauvorhaben benötigt, um die erforderlichen Schall- oder Wärmeschutznachweise des Gebäudes für den Bauantrag zu erstellen. Als beauftragtes Architekturbüro erbringen wir diese Leistung für Sie aus einer Hand. Eine Beauftragung mit der Sachverständigentätigkeit nehmen wir natürlich auch gern entgegen.

Der SV hat die Pflicht, sich jährlich in dem entsprechendem Wissensgebiet weiterzubilden, um Sie kompetent beraten zu können und die komplexen Aufgaben im Bereich Bauphysik zu bearbeiten. Die Bewertung der Raumakustik gehört jedoch nicht zu diesem Tätigkeitsbereich.
 

Linktipp zum Thema:

Architektenkammer NW

  HOAI