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TÄTIGKEITSBEREICH | |||||||||||||
Wir bieten Ihnen die kompletten Architektenleistung an, d.h. vom ersten Konzept bis zur letzten Rechnung stehen wir Ihnen als kompetenter Fachmann zur Seite.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch gerne Teilleistungen
entsprechend Ihren Wünschen oder baulichen Erfordernissen an.
Zur Erstellung eines Bauantrags sind somit die Leistungsphasen (Lph) 1-4 erforderlich. Hierfür können wir Ihnen auch bei kleineren Bauvorhaben ein pauschales Honorarangebot erstellen. Der staatlich anerkannte Sachverständige (SV) für Schall und Wärmeschutz wird bei größeren Bauvorhaben benötigt, um die erforderlichen Schall- oder Wärmeschutznachweise des Gebäudes für den Bauantrag zu erstellen. Als beauftragtes Architekturbüro erbringen wir diese Leistung für Sie aus einer Hand. Eine Beauftragung mit der Sachverständigentätigkeit nehmen wir natürlich auch gern entgegen.
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